| // |
Jedermann ist startberechtigt. Lizenzfrei |
| // |
Die Streckenlängen betragen zwischen 750 und 8800 Meter. |
| // |
Es können jederzeit unangekündigt Dopingkontrollen durchgeführt werden. |
| // |
Streckendienst: Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet der Organisator. |
| // |
Das OK Appenzellerlauf behält sich vor, Startverbote auszusprechen. |
| // |
Die Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle ab. |
| // |
Startet ein Läufer nicht, so verfällt die Anmeldegebühr und geht an den Veranstalter. Kann die Veranstaltung ohne Verschulden des Organisators nicht ausgetragen oder zu Ende geführt werden, wird das Startgeld des Teilnehmers auf das nächste Jahr übertragen. |
| |
OK-Appenzellerlauf |